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Reisen

In NRW existiert ein breites, vielschichtiges Freizeit- und Kulturangebot, das nicht immer uneingeschränkt für Menschen mit Behinderung nutzbar ist. Es gibt aber in NRW eine Vielfalt interessanter Initiativen sowie Erholungs- und Erlebnisangebote, die allen Menschen zugute kommen, jedoch nicht jedem bekannt sind.

Für Reiseziele außerhalb von NRW dienen u.a. die regionalen Flughäfen als Anlaufstelle. Hier ist auf Basis der neuen EU-Verordnung zum barrierefreien Reisen von zentraler Bedeutung, dass Menschen mit Behinderung gleich gute Bedingungen vorfinden wie jeder andere Fluggast auch.

Hier finden Sie interessante Informationen und Tipps zu barrierearmen Freizeit- und Kulturangeboten aus NRW sowie Wissenswertes über die barrierefreien Angebote der betreffenden Flughäfen.

Letzte Aktualisierung am 08.05.08

 

Empfehlungen zur barrierefreien Gestaltung von Wanderwegen sowie Spazierwegen/ Lehrpfaden

Bild Logo DBSV

Die Koordinierungsstelle Tourismus im Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) hat unter Mitwirkung der Betreiber von Naturparken und Beratungseinrichtungen für barrierefreien Tourismus im August 2008 Empfehlungen zur barrierefreien Ausgestaltung von Wanderwegen und Spazierwegen / Lehrpfaden verabschiedet. Für die Planung neuer Wanderstrecken sowie bei der Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen an vorhandenen Wegstrecken sind die exakten Vorgaben ein hilfreiches Instrumentarium.

Je weit reichender die Empfehlungen in der Praxis umgesetzt werden, umso mehr sind Wander- und Spazierwege eigenständig von blinden und sehbehinderten Menschen nutzbar. Zudem profitieren auch andere Spaziergänger, wie ältere Menschen und Personen mit Orientierungsschwierigkeiten, von der Realisierung der Vorgaben.

Grundsätzlich sollten bei allen Vorhaben die regional zuständigen Organisationen der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe, die Koordinationsstelle Tourismus beim DBSV oder die Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle e.V. (NatKo) frühzeitig involviert werden.

Letzte Aktualisierung am 05.03.09

  

Umsetzung der neuen EU-Flughafenverordnung zum barrierefreien Reisen

Auf der Grundlage der EU-Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität, die im Juli 2008 in Kraft tritt, sollen Menschen mit Behinderung vergleichbare Flugreisemöglichkeiten wie andere Bürger auch haben. Ihnen ist entsprechend ihren besonderen Bedürfnissen auf den Flughäfen sowie an Bord der Maschinen unter entsprechendem Personaleinsatz sowie der Gestaltung der Infrastruktur die notwendige Hilfe zu gewähren. Die Betroffenen sollen im Interesse der sozialen Integration die Hilfen ohne zusätzliche Kosten erhalten.

Um die Vielzahl der verbindlichen Vorgaben seitens der EU-Verordnung zeitnah umzusetzen, sind in NRW auf Initiative der Landesbehindertenbeauftragten Angelika Gemkow in einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertreter von Flughäfen aus NRW Eckpunkte zur Umsetzung vereinbart worden. Ein wichtiges Kriterium ist hierbei die frühzeitige Beteiligung von Menschen mit Behinderung bei der Weiterentwicklung und Gestaltung von Angeboten unterschiedlicher Art.

Pressemitteilungen der Landesbehindertenbeauftragten Angelika Gemkow zu diesm Thema

Letzte Aktualisierung am 22.01.09

  

Zielvereinbarung: Barrierefreies Gastgewerbe

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Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) hat gemeinsam mit dem Hotelverband Deutschland e.V. (IHA) eine Zielvereinbarung zum barrierefreien Gastgewerbe mit dem Sozialverband VdK Deutschland e.V., der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V., dem Deutschen Gehörlosen-Bund e.V., dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.(DBSV) und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland e.V. abgeschlossen.

Ziel der am 12. März 2005 ersten bundesweit unterzeichneten Zielvereinbarung ist die Schaffung und Umsetzung verlässlicher Standards für die Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie.

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Letzte Aktualisierung am 25.09.09

  

Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle e.V. – NatKo

NatKo

Die NatKo, gefördert vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, ist ein zentraler Ansprechpartner für barrierefreien Tourismus in Deutschland. Ziel der gemeinnützigen Organisation, die von Bundesbehindertenverbänden getragen wird, ist, barrierefreies Reisen für alle möglich zu machen.

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Letzte Aktualisierung am 17.02.09

  

Verzeichnis barrierefreier Reisebusse in Deutschland

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer hat in Zusammenarbeit mit der Nationalen Koordinationsstelle Tourismus für Alle e.V. (NatKo) das erste bundesweite Verzeichnis über barrierefrei ausgestattete Reisebusse in Deutschland veröffentlicht. Busunternehmen mit entsprechenden Angeboten sind in dem Verzeichnis unter Angabe der entsprechenden Kontaktdaten nach Bundesländern geordnet aufgeführt.

Letzte Aktualisierung am 17.02.09

  

Reiseassistenz für blinde und sehbehinderte Personen

Reiseveranstalter, die ein Erholungsangebot für blinde und sehbehinderte Personen bereithalten, wurden von der Koordinationsstelle Tourismus beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband befragt, ob sie eine entsprechende Reiseassistenz anbieten.

Unter den beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband gelisteten Anbietern sind auch einige Angebote aus Nordrhein-Westfalen.

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Letzte Aktualisierung am 17.02.09

  

Luftverkehrsportal der Europäischen Kommission

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Air Transport Portal of the European Commission: Filmbeitrag zur Umsetzung der EU-Flughafenverordnung mit praktischen Hilfestellungen für mobilitätseingeschränkte Personen

Personen mit Behinderungen und Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität sind gegen Diskriminierungen geschützt und haben ab 26. Juli 2008 –unter bestimmten Bedingungen- in allen Flughäfen der EU Anspruch auf geeignete Unterstützungsleistungen.

Ausführliche Informationen, Tipps und Ratschläge sowie eine Liste der nationalen Behörden, die für die Durchsetzung dieser Ansprüche zuständig sind, findet man auf der Website der Europäischen Kommission: www.apr.europa.eu

Ein Kurzfilm der Europäischen Kommission, Generaldirektion Energie und Verkehr, informiert Betroffene über die neuen Bestimmungen und zeigt auf, was von der Buchung bis zur Ankunft am Zielflughafen zu beachten ist.

Um dieses Video zu sehen, benötigen Sie einen aktuellen Flash Player.

Wir haben für Sie auch eine Beschreibung des Films bereitgestellt, in der Sie den Inhalt nachlesen können.

Letzte Aktualisierung am 20.07.10