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Anforderungen an barrierefreie Haltepunkte im ÖPNV und SPNV
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) empfiehlt Standards der Barrierefreiheit für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), hier ein Auszug zu den Anforderungen an barrierefreie Haltestellen / Haltepunkte:
Gestaltung von Haltepunkten
- Haltepunkte müssen über eine barrierefreie Zuwegung erreichbar sein.
- Direkt erschlossener Zugang zum Bahnsteig über selbstbedienbare Aufzüge (einschl. Schrägaufzüge) oder Rampen (max. 6 % Steigung).
- Transportbänder dürfen nicht zur Überwindung von Höhendifferenzen installiert werden.
- Oberflächenbeläge sind rutschhemmend vorzusehen und müssen bei jeder Witterung gefahrlos zu nutzen sein.
- Aufmerksamkeitsfelder sind als farblich kontrastierende, taktile und akustische Orientierungshilfen für blinde, seh- und hörbehinderte Menschen vorzusehen, taktile Orientierungshilfen müssen vor Gefahrenstellen einen Aufmerksamkeitshinweis geben.
- Für sehbehinderte und blinde Fahrgäste sind zusätzlich akustische Informationsquellen (Fahrplan- und Haltestellenansagen) zu installieren.
- Höhendifferenzen zwischen Bahnsteig und Fahrzeugboden sowie Spaltbreiten sind mittels fahrzeuggebundenen Einstieghilfen zu überwinden.
- Bedienungshöhe der Grundfunktionen an Automaten 0,85 m.
- Deutlich wahrnehmbare Informationshinweise.
- Darreichung von Informationen grundsätzlich nach dem Zwei-Kanal-Prinzip.
- Kontrastreich markierte Hochbordhaltestellen – auf dem Gehweg oder auf einer Mittelinsel – sollen ohne Hindernisse erreichbar sein; die Zuwegsicherung soll durch Lichtzeichensignalanlagen erfolgen.
- Für Omnibusse sollen die kontrastreich markierten Haltestellen so gestaltet werden, dass die Höhendifferenz zum Wagenboden minimiert und der Einsatz fahrzeuggebundener Einstieghilfen optimiert wird.
- Optische, taktile und akustische Kennzeichnung der Einstiegsstelle mit dem kürzesten Weg zu den so genannten „Behindertensitzen“ und Aufstellflächen für Rollstühle.
- Stufenlos zugänglicher Witterungsschutz mit ausreichender Tiefe, um vor Nässe gänzlich zu schützen.
Erarbeitet von einer Arbeitsgruppe des Deutschen Behindertenrates unter Leitung von Dr. Volker Sieger.
Letzte Aktualisierung am 04.04.08

