Bessere Informationen über das Angebot an Barrierefreiheit auf Flughäfen
Auf Einladung der Landesbehindertenbeauftragten für Nordrhein-Westfalen Angelika Gemkow trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der Flughäfen aus Nordrhein-Westfalen, Verbände der Behinderten-Selbsthilfe und die agentur barrierefrei NRW am 27.8.07 in Düsseldorf zu einem Erfahrungsaustausch über die Anforderungen, die sich aus der neuen EU-Verordnung für die Flughäfen in Nordrhein-Westfalen ergeben.
Mit Hilfe der neuen EU-Verordnung zum barrierefreien Reisen soll behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität unter Gewährung entsprechender Hilfestellungen der gleiche Zugang zu Flugreisen wie anderen Bürgern ermöglicht werden. In einem konstruktiven Dialog verständigten die Beteiligten sich auf einen Maßnahmenkatalog, um vielfach bereits vorhandene Lösungsansätze weiter zu optimieren.
Von der Reisebuchung über die Anreise zum Flughafen, der individuellen Hilfe am Flughafen bis zur Ankunft am Zielort soll der behinderte Fluggast eine qualitativ hohe Servicekette vorfinden. Über die bestehenden Angebote müssen die Betroffenen auch zeitnah informiert werden. Zur Verbesserung des Informationstransfers bietet die agentur barrierefrei NRW den Flughäfen in Nordrhein-Westfalen an, ihre barrierefreien Angebote in Zukunft auf ihrem im Aufbau befindlichen Online-Portal transparent zu machen.
Zum Herunterladen: EU-Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität.
Erstellt am 03.09.07